So machst du dein Rechnungswesen fit für die digitale Zukunft!

Häufigkeit von Betriebsprüfungen

Häufigkeit von Betriebsprüfungen - ein kurzer Überblick


Hier erfährst du, in welchen zeitlichen Abständen dein Unternehmen wahrscheinlich geprüft wird.


Prüfungshäufigkeit von Unternehmen:

Wie oft ein Unternehmen einer Betriebsprüfung unterliegt, hängt grundsätzlich von seiner Größe ab. Je größer der Betrieb, umso häufiger wird geprüft. Die Einteilung in die Größenklassen ist abhängig von der Betriebsart, den Umsatzerlösen oder dem steuerlichen Gewinn. Die Einteilung für 2019 habe ich hier verlinkt. Große Unternehmen (Groß- und Konzernbetriebe) unterliegen einer sogenannten fortlaufenden Prüfung durch die Betriebsprüfer der Finanzämter. Großbetriebe werden grundsätzlich alle drei Jahre geprüft. Danach erfolgt eine sogenannte Anschlussprüfung, das bedeutet der Prüfungszeitraum knüpft direkt an den zuletzt geprüften Zeitraum an.

Mittel- und Kleinbetriebe werden nicht regelmäßig geprüft, Kleinbetriebe nur selten (im statistischen Mittel, in der Vergangenheit etwa alle 12 Jahre).


Häufigkeit von Betriebsprüfungen

Gilt diese Prüfungshäufigkeit insbesondere für kleine und mittlere Unternehmen auch für die Zukunft?

Leider gibt es noch keine Erfindung, mit der man in die Zukunft schauen kann. Selbst der Wetterbericht hat oftmals seine Probleme. Aber ich möchte hier meine persönliche Einschätzung darlegen.

Ich vertrete die Auffassung, dass in Zukunft insbesondere kleine und mittlere Betriebe sich darauf einstellen müssen, dass sie wesentlich öfter geprüft werden, als dies in der Vergangenheit der Fall war.

Warum wird das so sein? Nun, das ist relativ einfach. Die Digitalisierung findet nicht nur in den Unternehmen statt und das Finanzamt schläft. Nein, auch die Finanzverwaltung ist dabei ihre Prozesse unentwegt zu digitalisieren. Ich möchte hier einige Beispiele nennen:

2012 kam die E-Bilanz, seither sind alle buchführungspflichtigen Unternehmen (die Bilanzieren) verpflichtet, ihre Jahresabschlüsse, nach vom Finanzamt vorgegebenen Positionen aufgeschlüsselt, elektronisch an das Finanzamt zu übermitteln.

Ebenfalls seit 2012 sind alle Steuerpflichtigen, die Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft, aus Gewerbebetrieb oder aus selbstständiger Arbeit erzielen, verpflichtet ihre Einkommensteuererklärung elektronisch an die Finanzverwaltung zu übermitteln.

Wenn deine Betriebseinnahmen unter der Grenze von 17.500 € lagen, wurde es bis 2016 nicht beanstandet, wenn du anstelle der Anlage EÜR, eine formlosen Gewinnermittlung im Papierform, bei deinem zuständigen Finanzamt eingereicht hast. Seit 2017 sind auch diese Kleinstunternehmen verpflichtet den vom Finanzamt vorgegebenen Vordruck Anlage EÜR auszufüllen und elektronisch an die Finanzverwaltung zu übermitteln.

Verschont bleiben noch Privatpersonen, die ausschließlich Einkünfte aus ihrem Arbeitsverhältnis, sogenannte N- Einkünfte haben. So könnte man zumindest im ersten Schritt denken. Aber auch deren Daten werden elektronisch an die Finanzverwaltung gesendet. Die Daten aus dem Arbeitsverhältnis werden durch den Arbeitgeber elektronisch an die Finanzverwaltung übermittelt, gleiches tut die Krankenversicherung, die Rentenversicherung und die Banken.

So machst du dein Rechnungswesen fit für die Zukunft

Wie zu erkennen ist, erhält die Finanzverwaltung nahezu alle steuerrelevanten Daten von verschiedensten Quellen bereits elektronisch übermittelt. Die Finanzverwaltung hat interne Anweisungen, dass bei Standardfällen im Rahmen der Steuerveranlagung die Einzelsachverhalte nur noch geprüft werden, wenn das System entsprechende Ungereimtheiten erkennt. Man kann sich das so vorstellen: das Finanzamt erhält alle Daten elektronisch übermittelt, der Steuerpflichtige gibt seine Steuererklärung ab, das System gleicht die Daten die in der Steuererklärung angegeben wurden, mit denen die ans an die Finanzverwaltung von anderer Seite elektronisch übermittelt wurden ab. Wenn es keine Auffälligkeiten gibt erlässt das Computersystem der Finanzverwaltung, ohne dass ein Mensch die Daten je gesehen hat den Steuerbescheid. Sollte es zu Abweichungen oder Unstimmigkeiten kommen bringt das System eine Meldung. In diesem Fall prüft ein Finanzbeamter die Daten und stellt gegebenenfalls Rückfragen bei dir. Dadurch dass nun aber bundesweit viele Prozesse bei den Finanzbehörden vereinfacht und automatisiert werden, gibt es gerade auf den Veranlagungsstellen viele Finanzbeamte, die eigentlich nichts mehr zu tun hätten. Und hier stelle ich die Frage, in welchen Bereichen könnte man diese Finanzbeamten einsetzen? Um Großbetriebe zu prüfen dafür haben die Veranlagungsbeamten nicht die entsprechende Ausbildung. Aber diese Veranlagungsbeamte haben bisher jahrein, jahraus eure Steuererklärungen bearbeitet. Meiner Meinung nach sind diese prädestiniert dafür, nun in den Außendienst zu gehen und eure Unternehmen zu prüfen. Deswegen bin ich der Auffassung, dass in Zukunft die Häufigkeit von Betriebsprüfungen gerade bei kleinen und mittleren Unternehmen gravierend zunehmen wird.